Feb 10

Es gibt einiges zu beachten damit der „letzte Wille“ in die Tat umgesetzt wird.

Folgende Formen für ein Testament sind gesetzlich vorgesehen:

  • das eigenhändige Testament
  • das fremdhändige Testament
  • das mündliche oder das öffentliche Testament.

Widerruf

Der Testamentswiderruf kann bis zum Tod des Erblassers durchgeführt werden. Der Widerruf kann ausdrücklich, schlüssig oder stillschweigend geschehen. Zumeist erfolgt ein Widerruf durch die Errichtung eines neuen Testaments.

Wann ist ein Testament gültig?

Damit das Testament gültig ist, muss der Erblasser zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung testierfähig sein, d.h. das 18. Lebensjahr muss vollendet sein. Mündige Minderjährige können ihr Testament mündlich vor Gericht oder vor einem Notar machen (öffentliches Testament).

Anfechtbarkeit

Angefochten kann ein Testament dann wenn es unter Zwang oder Anwendung von List errichtet wurde. Dies gilt auch im Falle eines Irrtums des Erblassers oder der Testierungsfähigkeit.

Wo das Testament aufbewahren?

Man sollte sicherstellen, dass das Testament im Todesfall gefunden wird. Am Besten in einer Dokumentenmappe aufbewahren oder beim Rechtsanwalt oder Notar hinterlegen.

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung kann keine Gewähr übernommen werden. Sollten Sie spezielle Fragen zu diesem Thema haben fragen Sie bitte einen Anwalt.

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